Die Bedeutung einer gut gestalteten Website für Ärzte kann nicht genug betont werden. In der heutigen digitalen Ära ist das Internet oft die erste Anlaufstelle für Menschen, die nach Gesundheitsinformationen suchen oder einen Arzt aufsuchen möchten. Eine Website für Ärzte sollte daher für den bestmöglichen Erstkontakt professionell, modern, vertrauenswürdig und freundlich gestaltet sein.
Eine professionelle Website dient so als digitale Visitenkarte und kann maßgeblich dazu beitragen, den ersten Eindruck potenzieller Patienten zu prägen. Sie ist das Aushängeschild Ihrer Praxis und kann entscheidend dazu beitragen, dass Patienten Vertrauen fassen und einen Termin vereinbaren.
Doch es gibt bei der Erstellung von Websites zahlreiche gesetzliche Vorgaben, die Sie beachten müssen, sodass keine rechtlichen Konsequenzen drohen. Wir haben eine 5- Schritte Checkliste für Sie zusammengestellt, die Ihnen dabei hilft, alle erforderlichen Aspekte zu berücksichtigen.
Eine gut gestaltete Website kann viele Vorteile bieten. Sie ermöglicht es Ihnen, Ihre medizinische Expertise und Ihr Leistungsspektrum darzustellen, potenzielle Patienten über Ihre Fachgebiete, Behandlungsmethoden und Praxisstandorte zu informieren und sogar die Möglichkeit zu bieten, online Termine zu vereinbaren.
Durch die Bereitstellung grundlegender Informationen wie Sprechzeiten, Hausbesuche und Notfallsprechstunden direkt auf Ihrer Webseite können Sie die Abläufe in Ihrer Praxis effizienter gestalten. Gut sichtbar platzierte Informationen auf der Homepage entlasten das Empfangsteam, da Patienten die benötigten Informationen selbst finden können, ohne in der Praxis anrufen zu müssen.
Darüber hinaus trägt eine klar strukturierte und benutzerfreundliche Website dazu bei, Ihre Sichtbarkeit in den Suchmaschinen zu erhöhen und neue Patienten zu gewinnen.
In Deutschland unterliegen Websites für Ärzte strengen gesetzlichen Vorschriften, die eingehalten werden müssen, um rechtlich abgesichert zu sein. Dazu gehören das Telemediengesetz (TMG), die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Heilmittelwerbegesetz (HWG). Das TMG regelt unter anderem die Impressumspflicht und die Verantwortlichkeiten für den Inhalt von Websites, während die DSGVO strenge Anforderungen an den Datenschutz und die Datenverarbeitung stellt. Das HWG wiederum regelt die Werbung für Heilberufe und verbietet unter anderem irreführende Werbung.
Die Einhaltung dieser Gesetze ist von entscheidender Bedeutung, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Bei Nichteinhaltung können empfindliche Geldstrafen verhängt werden und im schlimmsten Fall kann dies sogar zu einem Ausschluss aus der ärztlichen Berufsausübung führen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Ärzte bei der Erstellung und Pflege ihrer Website äußerste Sorgfalt walten lassen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen.
Da die Bedeutung einer guten Website für Ärzte und die geltenden Gesetze in Deutschland erläutert wurden, können wir uns den 5 Schritten widmen, worauf Sie beim Erstellen einer rechtssicheren Webseite für Ihre Arztpraxis unbedingt achten sollten:
Bei der Auswahl einer Domain für medizinische Websites müssen Ärzte nicht nur den Werbewert berücksichtigen, sondern auch die rechtlichen Aspekte im Blick behalten. Die gewählte Domain sollte aussagekräftig sein und gleichzeitig den Vorschriften der ärztlichen Berufsordnung entsprechen, welche irreführende oder anpreisende Werbung verbietet (gemäß § 27 Musterberufsordnung für Ärzte).
Es ist wichtig, dass eine rechtssichere Domain sachlich und informativ ist, ohne falsche Versprechungen zu machen oder eine Alleinstellung zu suggerieren, die nicht der Realität entspricht. Beispielsweise sind Domains wie "www.der-dermatologe-münchen.de" oder "www.top-kardiologe-berlin.de" unzulässig, da sie irreführende oder anpreisende Aussagen enthalten und gegen die ärztliche Berufsordnung verstoßen.
Zusätzlich müssen Ärzte sicherstellen, dass ihre Domain nicht dazu führt, dass Patienten über die angebotenen Leistungen oder die Qualifikation des Arztes getäuscht werden. Die Domain sollte klar die angebotenen medizinischen Dienstleistungen und gegebenenfalls besondere Schwerpunkte der Praxis kommunizieren, ohne dabei irreführend zu sein oder geschützte Markennamen zu enthalten.
Eine gute Domain sollte kurz und prägnant sein und den Namen des Arztes/der Praxis, das Fachgebiet und gegebenenfalls den Standort umfassen. Dies steigert die Chancen, potenzielle Patienten anzusprechen und die Sichtbarkeit in Suchmaschinen zu erhöhen.
Hier sind einige Beispiele für zulässige Domainnamen für Ärzte:
Neben einer guten Domain sollte Ihre Website gleichzeitig auch für lokale Suchanfragen leicht zu finden sein. Fügen Sie daher Ihre Praxis-Adresse, Telefonnummer und Öffnungszeiten auf Ihrer Website hinzu und registrieren Sie sich bei lokalen Verzeichnissen, um die Auffindbarkeit zu verbessern
Die Gestaltung einer Ärzte-Website sollte der jeweiligen Fachrichtung angepasst sein, wobei ein übersichtlicher Seitenaufbau für alle Praxen von Bedeutung ist. Das Erscheinungsbild der Praxis sollte sich auch auf der Homepage widerspiegeln, einschließlich der Verwendung von Praxisfarben oder Logos.
Gerade beim Gestalten und Aufwerten Ihrer Website durch Bilder, Videos und fremde Inhalte, müssen Sie zwingend auf das Urheberrecht achten. Verwenden Sie vorzugsweise nur lizenzierte oder selbst erstellte Inhalte, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Sollten Sie doch auf andere Inhalte zurückgreifen, kann dies bedeuten, dass die Praxis die Erlaubnis des Urhebers einholen oder eine Lizenz erwerben muss, um das Material legal zu nutzen. Dies gilt auch für Inhalte, die scheinbar frei verfügbar sind, da viele Bilder und Videos im Internet urheberrechtlich geschützt sind.
Die Verletzung des Urheberrechts kann zu rechtlichen Konsequenzen führen. In der Regel wird in den meisten Fällen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren als Strafmaß vorgesehen.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Unterspritzung für ein “Brazilian Butt Lift” bereits als chirurgischer Eingriff anzusehen ist (Aktenzeichen: 15 U 24/21). Ebenso stufte das Landgericht Frankfurt eine Hyaluronsäure-Unterspritzung als Eingriff ein (Aktenzeichen: 3–06 O 16/21). Aufgrund dieser weitreichenden Auslegung ist praktisch jede ästhetische Chirurgiemaßnahme als operativer Eingriff anzusehen und darf nicht mit vergleichenden Vorher-Nachher-Bildern beworben werden.
Ein Verstoß gegen das Werbeverbot kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden ( § 15 Abs. 3 HWG). Ärzte müssen zudem beachten, dass Verstöße gegen die (Muster-)Berufsordnung in Deutschland zu weitreichenden Konsequenzen führen können.
Aus den Richtlinien des HWG und BOÄ leiten sich noch weitere Einschränkungen ab, die Sie auf Ihrer Website beachten müssen. Dazu zählen, dass:
- Ärzte-Werbung ausschließlich zum Wohl des Patienten erfolgen darf.
- dem Patienten für das Recht auf freie Arztwahl ausreichend Informationen zur Verfügung gestellt werden, ohne anpreisend oder vergleichend zu sein.
- Verlinkungen zu Unternehmen nicht gestattet sind.
- Behauptungen über nicht medizinisch nachgewiesene Wirksamkeit unzulässig sind.
- Herstellerempfehlungen dürfen nicht auf Praxis-Websites veröffentlicht werden.
Gästebücher und Feedback-Systeme, in denen Patienten ihre Erfahrungen mit der Praxis bewerten, sind mittlerweile erlaubt. Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass diese nicht missbräuchlich verwendet werden.
Nachdem Sie wissen, welche Inhalte nicht auf Ihrer Website verwendet werden dürfen, können Sie nun Ihre Website mit Ihren individuellen Daten speisen.
Überlegen Sie sich, wie das Grundgerüst Ihrer Website aufgebaut werden sollte. Dabei können Sie sich an den nachfolgenden Komponenten für Ihre Praxis-Website orientieren:
Zusätzlich:
Es ist wichtig, dass die Links zu "Impressum" und "Datenschutz" am unteren Ende der Website und von jeder Unterseite aus zugänglich sind. Oft befinden sie sich auch unter "Rechtliche Hinweise" oder "Kontakt".
Nicht nur beim Impressum und der Datenschutzerklärung sind besondere rechtliche Vorgaben einzuhalten, es gibt auch weitere rechtliche Eckpfeiler, auf die Sie achten und einbeziehen sollten:
Gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) sind Ärzte verpflichtet, ein vollständiges Impressum auf ihrer Webseite bereitzustellen. Dabei sollte das Impressum leicht auffindbar und gut lesbar sein. Ein ausführliches Impressum kann nicht nur rechtliche Anforderungen erfüllen, sondern auch das Vertrauen der Besucher stärken.
Ein rechtskräftiges Arztpraxen-Impressum muss die folgenden Pflichtangaben enthalten:
Wenn das Grundgerüst nicht eingehalten wird, hat jeder die Möglichkeit, ein fehlerhaftes oder nicht vorhandenes Impressum auf Websites zu melden. In den meisten Fällen sind es andere Praxen und Mitstreiter, die gegen wettbewerbswidriges Verhalten ihrer Kollegen vorgehen. Daneben können aber auch Patienten gegen ein fehlerhaftes Impressum oder Inhalte vorgehen und die entsprechende Praxis-Website melden.
Zudem gibt es auch spezialisierte Anwälte für Internetrecht, die Websites auf potenzielle Rechtsfehler prüfen.
Bei Nichterfüllung der Impressumspflicht können schwerwiegende rechtliche Folgen eintreten. Darunter zählen:
Bußgelder können in einer Höhe von bis zu 50.000 Euro (gemäß § 16 des TMG) verhängt werden. Die genaue Höhe der Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Schwere des Verstoßes und der finanziellen Situation des Verantwortlichen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, sicherzustellen, dass das Impressum Ihrer Website vollständig und korrekt ist, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfordert, dass Ärzte eine klare und verständliche Datenschutzerklärung auf ihrer Webseite integrieren. Diese Erklärung sollte nicht nur die Art der gesammelten Daten und deren Verwendungszwecke beschreiben, sondern auch Informationen über die Rechte der Besucher in Bezug auf ihre Daten enthalten.
Wenn ein Arzt auf seiner Website Terminvereinbarungen mit Patienten oder Rezeptvorbestellungen o.ä. anbietet, tritt automatisch § 13 Abs. 1 TMG in Kraft. So muss ausreichend zu Beginn des Nutzungsvorgangs in verständlicher Form über die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener informiert werden.
Die Verwendung eines SSL-Zertifikats auf Ihrer Webseite ist nicht nur aus rechtlicher Sicht wichtig, sondern auch für die Sicherheit Ihrer Patientendaten. Durch die Implementierung eines SSL-Zertifikats können Sie die Verschlüsselung der Datenübertragung gewährleisten und das Vertrauen Ihrer Patienten stärken.
Barrierefreiheit ist nicht nur ein rechtliches Gebot, sondern auch wichtig, um Ihre Webseite für alle Besucher zugänglich zu machen. Achten Sie darauf, dass Ihre Webseite benutzerfreundlich gestaltet ist und alle Besucher die Informationen problemlos finden können.
Ein gut formulierter Haftungsausschluss und Disclaimer können nicht nur rechtliche Risiken mindern, sondern auch das Vertrauen der Besucher stärken. Stellen Sie sicher, dass Ihre rechtlichen Hinweise leicht zugänglich und gut lesbar sind.
Die Einholung einer Einwilligung für die Verwendung von Cookies ist wichtig, um die Datenschutzbestimmungen einzuhalten und das Vertrauen Ihrer Besucher zu stärken. Achten Sie darauf, dass Ihre Cookie-Banner klar und verständlich sind.
Die Überprüfung und Kennzeichnung externer Links ist wichtig, um die Sicherheit Ihrer Besucher zu gewährleisten und rechtliche Risiken zu minimieren.
Nachdem Sie Ihre Website individuell und rechtskonform gestaltet haben, können Sie diese guten Gewissens freischalten. Stellen Sie sicher, dass auch Ihre Stamm-Patienten davon erfahren. Wenn Ihre neue Homepage auch neue Services bietet, wie z.B. eine Online-Terminvereinbarung, ist es sinnvoll, Patienten persönlich in der Praxis darauf aufmerksam zu machen. Ebenso kann es hilfreich sein, die URL auf anderen Profilen oder auf Ärzte-Portalen zu platzieren.
Regelmäßige Aktualisierungen Ihrer Website sind wichtig, um Ihre Informationen aktuell zu halten und das Interesse der Patienten aufrechtzuerhalten. Zudem sind Sie verpflichtet, sich über jede Gesetzesänderung zu informieren und Ihre Website dementsprechend anzupassen.
Mit dieser umfassenden 5-Schritte-Checkliste können Sie sicherstellen, dass Ihre Website nicht nur rechtssicher ist, sondern auch das Vertrauen Ihrer Patienten stärkt. Beachten Sie jedoch, dass dies nur allgemeine Informationen sind und im Zweifelsfall eine individuelle rechtliche Beratung empfohlen wird.
Sie müssen jedoch nicht zusätzlich einen Anwalt aufsuchen, um eine rechtskonforme Website zu erstellen. Vertrauen Sie stattdessen auf professionelle Unterstützung. Unser Experten-Team steht Ihnen nicht nur bei der Erstellung rechtssicherer Websites zur Verfügung, sondern bietet auch zahlreiche weitere Optionen zur Neukundengewinnung und festen Positionierung auf dem Gesundheitsmarkt an.
Dies gibt Ihnen mehr Raum, sich auf Ihre Kernkompetenzen zu konzentrieren, ohne sich mit zusätzlichen administrativen Aufgaben wie der Erstellung von rechtskonformen Websites auseinandersetzen zu müssen. Somit bleibt Ihnen mehr Zeit für die eigentliche ärztliche Tätigkeit und Sie können sich so von noch mehr bürokratischen Angelegenheiten entlasten.