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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Spread Up GmbH
Leher Heerstraße 127J
28359 Bremen

Handelsregister: HRB 38767
Umsatzsteuernummer: DE361293312

E-Mail: info@spreadup.de
Telefon: +49 421 84495658

Verantwortlich für die folgenden Inhalte gemäß § 55 Abs. 2 RStV Spread Up GmbH

§1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Spread Up GmbH, nachfolgend „Auftragnehmer“, und dem Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“, bezüglich der Erbringung von Online-Marketing-Dienstleistungen.
  2. Die AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
  3. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  4. Ergänzung für Werk-Verträge: Ergänzend zu den Regelungen dieses Vertrages finden die §§ 631 ff. BGB (ohne § 650 BGB) Anwendung.

§2 Vertragsgegenstand und Leistungserbringung

  1. Der Auftragnehmer bietet diverse Leistungen im Bereich Online-Marketing an, die im jeweiligen Vertrag spezifiziert sind. Diese umfassen insbesondere Suchmaschinenoptimierung, bezahlte Werbekampagnen, WEB-Entwicklung, Social Media Marketing, E-Mail Marketing, Content-Erstellung und andere digitale Marketingdienste.
  2. Die Dienstleistungen werden je nach Vereinbarung standardisiert oder individuell angepasst erbracht.
  3. Die Leistungserbringung erfolgt nach den neuesten Standards und Praktiken des Online-Marketings.

§3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die vereinbarte Vergütung ist netto zzgl. der geltenden Umsatzsteuer und wird grundsätzlich mit Vertragsschluss fällig, wenn nicht anderweitig beschlossen.
  2. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu entrichten.

§4 Garantie

Der Auftragnehmer garantiert keine bestimmten Leistungserfolge, Umsatzsteigerungen oder Ergebnisse aufgrund der in § 2 Abs. 1 durchgeführten Leistungen. Beispiele des Auftragnehmers für mögliche Ergebnisse, die für andere Kunden erzielt wurden, dienen lediglich zu Demonstrationszwecken und nicht als versprochener bzw. garantierter Erfolg und/oder das Niveau der Ergebnisse.

§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist zur aktiven Mitwirkung verpflichtet, um die ordnungsgemäße Ausführung der Dienstleistung zu ermöglichen. Hierzu gehört die zeitnahe Bereitstellung von Informationen, Materialien und Zugängen.
  2. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann dies zu einer Verzögerung der Leistungserbringung führen, ohne dass hierdurch die Vergütungspflicht des Auftraggebers berührt wird.

§6 Rechtliche Vorgaben, Qualitätsrichtlinien

  1. Die rechtliche Verantwortung, insbesondere die telemedien- sowie presserechtliche und wettbewerbsrechtliche sowie die marken- und urheberrechtliche Verantwortung für den Inhalt der Webseite des Auftraggebers, trägt ausschließlich der Auftraggeber. Die inhaltliche Gestaltung des redaktionellen Teils der Webseite obliegt gleichfalls weiterhin ausschließlich dem Auftraggeber. Der Auftraggeber ist verpflichtet, zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Inhalte nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.
  2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass er Inhaber sämtlicher für die vertragliche Nutzung der Webseite erforderlichen Rechte ist, insbesondere, dass er über erforderliche Urheber- und Leistungsschutzrechte, Marken- und sonstige Rechte verfügt und diese zum Zwecke der Vertragserfüllung auf den Auftragnehmer übertragen kann, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang. Der Auftragnehmer übernimmt insbesondere keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Kennzeichen (Marken, Firmen, Geschmacksmuster etc.).

§7 Nutzungsrechte

Für Dienst-Verträge:

  1. Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte an den erstellten Werken (z.B. Grafiken, Texte, Kampagnen) des Auftraggebers sowie an deren Inhalten verbleiben beim Auftraggeber. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer jedoch für die Dauer des Vertrags sowie territorial und inhaltlich in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang die für die vertragsgegenständliche Nutzung der erstellten Werke (z.B. Grafiken, Texte, Kampagnen) erforderlichen, einfachen Nutzungsrechte ein, insbesondere an Urheber-, sowie Leistungsschutzrechten und an gewerblichen Schutzrechten. Das Nutzungsrecht beinhaltet insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung sowie Bearbeitung. Das Recht ist nicht übertragbar, enthält aber das Recht, die vorgenannten Nutzungsrechte im Rahmen der Bedingungen dieses Vertrags an zur Vertragserfüllung beauftragte Dritte unterzulizensieren sowie Dritten im Rahmen der Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen.
  2. Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte an den vom Auftragnehmer und/oder von Dritten im Auftrag des Auftragnehmers erstellten und ggf. realisierten Arbeitsergebnissen, Analysen und Konzepten verbleiben bei dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an den Arbeitsergebnissen, Analysen und Konzepten sowie bei deren Umsetzung jedoch das einfache, zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht ein, diese in dem erforderlichen Umfang auf seiner Webseite zu nutzen. Die Weiterverwendung der erbrachten Arbeitsergebnisse für den weiteren eigenen Gebrauch ist dem Auftraggeber nach Beendigung des Vertrags gestattet. Das Urheberrecht bleibt bei dem Auftragnehmer.
  3. Sämtliche Nutzungsrechte werden erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen übertragen.
  4. Der Auftragnehmer behält sich vor, von seinem Recht auf Urhebernennung Gebrauch zu machen.
  5. Der Auftraggeber stimmt zu, dass der Auftragnehmer das Recht hat, Materialien, die gemäß dieses Vertrages erstellt wurden, zu eigenen Werbezwecken insbesondere für das Portfolio des Auftragnehmers, als Muster, für Eigenwerbung einschließlich Werbung für das Geschäft des Auftragnehmers (Referenz) insbesondere aber nicht beschränkt auf LinkedIn oder Instagram, oder jede andere Social Media-Plattform verwenden kann.
  6. Machen Dritte gegen den Auftragnehmer Ansprüche mit der Behauptung geltend, die Webseite des Auftraggebers bzw. deren Nutzung durch Suchmaschinenbetreiber oder sonstige Nutzer verstoße gegen gesetzliche Bestimmungen und/oder die Webseite verletze ihre Rechte, wird der Auftraggeber den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freistellen und etwaige darüber hinausgehende Kosten und Schäden ersetzen, insbesondere den Auftragnehmer von den Kosten einer erforderlichen Rechtsverteidigung freistellen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Verletzung auf einem Verstoß des Auftragnehmers gegen seine vertraglichen Pflichten beruht, und/oder wenn der Auftraggeber die Verletzung der Rechte Dritter bzw. gesetzlichen Bestimmungen nicht zu vertreten hat. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer im Rahmen des Zumutbaren durch Bereitstellung von Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber den Dritten zu unterstützen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten entsprechend, wenn Dritte wegen der Nichteinhaltung der Verpflichtungen des Auftraggebers nach § 3 Absatz 1 Ansprüche gegen den Auftragnehmer geltend machen.

Für Werk-Verträge:

  1. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das ausschließliche und unbeschränkte Recht ein, die von dem Auftragnehmer für den Auftraggeber erstellte Webseite bzw. Vertragssoftware einschließlich der dazu gehörenden Unterlagen, Skizzen, Entwürfe, Dokumentation sowie des Quellcodes in allen bekannten und unbekannten Nutzungsarten zu nutzen, insbesondere diese in allen Medien zu vervielfältigen und zu verbreiten sowie Dritten Sublizenzen zur Verwendung der Vertragssoftware jedweden Umfangs einzuräumen. Diese Rechtegewährung umfasst sämtliche urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an der Vertragssoftware ab deren jeweiliger Entstehung, insbesondere auch sämtliche Rechte an der von dem Auftragnehmer geschaffenen Benutzeroberfläche („look and feel“), das Online- und Internet-Recht sowie das Recht zur Verfügungstellung auf Abruf („on demand“-Recht).
  2. Sämtliche Nutzungsrechte werden erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen übertragen.
  3. Der Auftragnehmer behält sich vor, von seinem Recht auf Urhebernennung Gebrauch zu machen.
  4. Der Auftraggeber stimmt zu, dass der Auftragnehmer das Recht hat, Materialien, die gemäß dieses Vertrages erstellt wurden, zu eigenen Werbezwecken insbesondere für das Portfolio des Auftragnehmers, als Muster, für Eigenwerbung einschließlich Werbung für das Geschäft des Auftragnehmers (Referenz) insbesondere aber nicht beschränkt auf LinkedIn oder Instagram, oder jede andere Social Media-Plattform verwenden kann.
  5. Machen Dritte gegen den Auftragnehmer Ansprüche mit der Behauptung geltend, die Webseite des Auftraggebers bzw. deren Nutzung durch Suchmaschinenbetreiber oder sonstige Nutzer verstoße gegen gesetzliche Bestimmungen und/oder die Webseite verletze ihre Rechte, wird der Auftraggeber den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freistellen und etwaige darüber hinausgehende Kosten und Schäden ersetzen, insbesondere den Auftragnehmer von den Kosten einer erforderlichen Rechtsverteidigung freistellen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Verletzung auf einem Verstoß des Auftragnehmers gegen seine vertraglichen Pflichten beruht, und/oder wenn der Auftraggeber die Verletzung der Rechte Dritter bzw. gesetzlichen Bestimmungen nicht zu vertreten hat. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer im Rahmen des Zumutbaren durch Bereitstellung von Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber den Dritten zu unterstützen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten entsprechend, wenn Dritte wegen der Nichteinhaltung der Verpflichtungen des Auftraggebers nach § 3 Absatz 1 Ansprüche gegen den Auftragnehmer geltend machen.

§8 Aufbewahrung, Archivierung und Herausgabe von Daten und Unterlagen

Alle vom Auftragnehmer für den Auftraggeber hergestellten Arbeitsergebnisse, insbesondere Berichte, Fotos, Druckunterlagen, Werbetexte, Filme und Illustrationen, sind von dem Auftragnehmer, soweit in diesem Vertrag nicht anderweitig geregelt, für einen Zeitraum von einem Jahr, beginnend mit der Beendigung dieses Vertrages, aufzubewahren. Die Arbeitsergebnisse werden, soweit möglich, in digitaler Form aufbewahrt und herausgegeben.

§9 Haftung

  1. Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  2. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
  3. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche der Parteien (im Folgenden „Schadensersatzansprüche“), gleich aus welchem Rechtsgrund, sind, soweit in diesem Vertrag nicht anderweitig geregelt, wechselseitig ausgeschlossen.
  4. Die vorstehende Haftungsbeschränkung des Absatzes 1 gilt nicht bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz; in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit; bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung der Parteien wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.
  5. Soweit die Haftung der Parteien ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Parteien.
  6. Eine Änderung der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§10 Geheimhaltung, Betriebsgeheimnisse

  1. Der Auftragnehmer wird über sämtliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie alle sonstigen als vertraulich bezeichneten oder anderweitig erkennbar vertraulichen Informationen im Zusammenhang mit dem Betrieb und/oder den Produkten des Auftraggebers während der Vertragslaufzeit und für die Dauer von mindestens drei Jahren nach Beendigung dieses Vertrages Stillschweigen bewahren. Eine Weitergabe dieser Informationen an Dritte oder eine Nutzung zu einem anderen Zweck als im Zusammenhang mit dem Vertrag ist dem Auftragnehmer nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers sowie nach vorheriger schriftlicher Verpflichtung des Dritten zur Vertraulichkeit entsprechend den Bestimmungen dieses Vertrages gestattet. Bei Zweifeln über die Vertraulichkeit einer Information wird der Auftragnehmer vor jeder Weitergabe an Dritte den Auftraggeber nach dessen verbindlicher Einschätzung fragen.
  2. Die vorgenannten Pflichten gelten nicht für vertrauliche Informationen, die allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass der Auftragnehmer dabei gegen Pflichten verstoßen hat; die dem Auftragnehmer von Dritten, die zur Offenlegung befugt sind, bekannt gegeben wurden; die dem Auftragnehmer schon vor Offenbarung durch den Auftraggeber bekannt waren oder die der Auftragnehmer aufgrund einer Verpflichtung durch Gesetz oder Verordnung offenlegen muss. In letztgenanntem Fall muss die betroffene Vertragspartei die jeweils andere Vertragspartei über eine solche Verpflichtung unverzüglich und so rechtzeitig vor der Offenlegung informieren, dass die jeweils andere Vertragspartei das Bestehen einer solchen Verpflichtung überprüfen und die gegebenenfalls notwendigen Maßnahmen zur Wahrung ihrer Vertraulichkeitsinteressen ergreifen kann.

§11 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  3. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  4. Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag zwischen den Parteien, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Bremen vereinbart. Der Auftraggeber bleibt zur gerichtlichen Rechtsverfolgung am allgemeinen Gerichtsstand des Auftragnehmers berechtigt.

§ 12 Kündigungsrecht bei Werk-Verträgen

  1. Das ordentliche und außerordentliche Kündigungsrecht des Auftraggebers gemäß § 648 und § 648a BGB wird hiermit ausgeschlossen. Der Vertrag kann daher nur in den gesetzlich zwingend vorgesehenen Fällen gekündigt werden.
  2. Das Kündigungsrecht des Auftragnehmers bleibt hiervon unberührt. Der Auftragnehmer ist insbesondere berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Abmahnung nicht nachkommt oder in Zahlungsverzug gerät.
  3. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber verpflichtet, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen abzunehmen und zu vergüten. Bereits geleistete Anzahlungen werden mit den bis dahin erbrachten Leistungen verrechnet.
  4. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
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